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Mietrecht

Der Mieter von Wohnraum erwartet ein mangelfreies, seinen persönlichen Vorstellungen entsprechendes, möglichst preisgünstiges Wohnobjekt. Für den gewerblichen Mieter haben darüber hinaus Infrastruktur, Bindungsdauer des Mietvertrages und Kündigungsmöglichkeiten eine entscheidende Bedeutung. Der Vermieter ist insbesondere an einer pünktlichen Zahlung des Mietzinses und pfleglichen Behandlung seines Eigentums interessiert.

In den meisten Fällen entsprechen die so genannten Formularmietverträge nicht den Bedürfnissen und Interessen der Mietvertragsparteien. Streit ist vorprogrammiert. Die Anwaltskanzlei Schneider unterstützt Sie daher bei der individuellen Ausgestaltung von Mietverträgen und deren Durchsetzung, insbesondere der Geltendmachung von Mietzins-, Schadensersatz- und Mieterhöhungsansprüchen auf Vermieterseite, sowie von Mietminderungs-, Mangelbeseitigungs- und Kautionsrückzahlungsansprüchen mieterseits.

Weitere Problemfelder des Mietverhältnisses sind die Betriebskosten, Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Kündigung von Mietverträgen und die gerichtliche Durchsetzung von Räumungsansprüchen sowie deren Abwehr.