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Vorsorgerecht

Wer trifft eigentlich für mich Entscheidungen, wenn ich infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder durch Nachlassen meiner geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln?

Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wird bereits in guten Zeiten festgelegt, wer in einem solchen Fall für einen handelt. In einer Patientenverfügung wird darüber hinaus dokumentiert, ob und wie man später ärztlich behandelt werden möchte, wenn man seinen eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Rechtsanwalt Schneider, Vorstand des örtlichen Betreuungsvereins, zeigt Ihnen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung Ihres Willens.